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Klar dürfen auch in Spanien Hunde in Zwingern
gehalten werden. Allerdings gelten hier keine Regeln.
Weder die Größe, noch die Ausstattung werden vorgeschrieben, und Auslauf ist somit
für die meisten Hunde Glückssache.
Da man
gegen keine Gesetze verstößt, braucht man die Zwinger auch nicht zu verstecken,
so wie es oft in Deutschland der Fall ist.
In Deutschland würde ein so gehaltener Hund
alsbald enteignet werden, und der Besitzer müsste mit einer Strafe rechnen. In
Spanien passen sich die Tierschützer den örtlichen Gegebenheiten an. Es gilt:
Wenn der Hund es nicht anders kennt, ist die Zwingerhaltung immer noch besser
als die Tötungsstation oder ein anderes ungewisses Schicksal. Hinzu kommt, dass
mangels rechtlichen Rückhalts Enteignungen undenkbar sind, und der Diebstahl,
selbst aus schlechtester Haltung, wird schwer bestraft.
Auf den Beispiel-Bildern sehen Sie einen Zwinger
der kaum 3 m² groß ist, und 1 m² davon wird noch von der Hundehütte belegt.
Immerhin gibt es eine Hundehütte. Der Zwinger liegt direkt an der Straße, wird
also keineswegs versteckt. Da dieses Grundstück auf dem Weg zu unserer
Gastfamilie liegt, sind wir mehrmals am Tag daran vorbeigefahren, und der
Schwarze war jedes mal drin und wird wohl auch nur selten raus gelassen. Nach
Auskunft der Tierschützerin lebt er dort seit 8 Jahren und wäre insofern auch
nicht in Deutschland zu vermitteln. Er kennt es halt nicht anders.
© Bilder und Texte: Alexander M. Ewald;
spanischehunde.de |