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Ja, erst seit Oktober 2003 gibt es in Spanien ein nationales
Tierschutzgesetz. Die eine oder andere Regionen hat in neuerer Zeit Verordnungen
erlassen, die z. B. dass erhängen von Windhunden mit 15.000 EUR Strafe belegt.
Leider mangelt es jedoch an der nötigen Umsetzung. Da die Verordnung noch recht
neu sind, sieht selbst die Polizei noch nicht ein, warum etwas, das bislang
unbestraft blieb, plötzlich unter Strafe steht. Ein Polizist erklärt hierzu, dass
die Anzeige einer Privatperson von der Polizei nicht weiterverfolgt werden
würde. Besser wäre es, wenn Tierschutzvereine oder Behörden Verstöße melden
würden. Erst dann wären die Polizeibehörden genötigt, unter dem Druck der
Öffentlichkeit etwas zu unternehmen.
Schon seit längerem fordern die Welttierschutzorganisationen von der spanischen
Regierung ein Gesetz, welches für ganz Spanien gilt.
© Texte: Alexander M. Ewald;
spanischehunde.de / Bilder: unbekannt |
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