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Ja und zwar ohne Vorbehalte.
Wenn man ein Tier loswerden will bringt man es
einfach in die Perrera oder zum nächsten Tierarzt und schon ist es tot. Dabei
spielt es keine Rolle ob dies medizinisch erforderlich ist.
Bei dem ein oder anderen Tierarzt gibt es
vielleicht ein Problem und der Arzt gibt den Hund an den Tierschutz weiter oder
lehnt die Einschläferung einfach ab. Aber dann kann man ihn ja immer noch in die
Perrera bringen.
Die Bilder zeigen einen Schäferhund aus Malaga.
Der Engländer, dem dieser Hund gehörte, wollte seine Finca verkaufen. Er erzählte
der Immobilienmaklerin ohne Scheu (weil's ja ganz normal ist), dass er seine
beiden Hunde dann einschläfern will. Die Maklerin setzte sich mit deutschen
Tierschützern in Verbindung und überredete den Engländer, die Hunde dem
Tierschutz zu übergeben. Die Hündin war trächtig und die Geburt konnte nicht
mehr lange dauern. Durch glückliche Zufälle konnte der Hund innerhalb kürzester
Zeit nach Deutschland kommen, wo er gleich in der Ankunftsnacht warf. Die Welpen
hätten in Spanien keinesfalls überlebt.
© Bilder und Texte: Alexander M. Ewald;
spanischehunde.de |