| Gefundenen Hund selbst aus Spanien mitbringen? | |
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von Alexander M. Ewald; copyright: spanischehunde.de
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Vor kurzem fragte jemand im Forum dieser Seite, wie
das eigentlich ist, wenn man selbst einen gerade gefundenen Hund aus Spanien
mitbringen möchte. Hierauf möchte ich an dieser Stelle eine ausführliche Antwort
geben. Spanien gehört zur EU und
in allen Mitgliedsländern gelten die gleichen Ein- und Ausreisebestimmungen. Für
Mensch und Tier gelten deshalb recht einfache Regelungen. Zum Oktober 2004 tritt
der neue EU-Heimtierpass als „Reisepass“ für Hunde, Katzen und Frettchen in
Kraft. Der vom Tierarzt auszustellende Pass enthält Angaben über das Tier,
bescheinigt eine gültige Tollwut-Impfung und dokumentiert die Kennzeichnung mit
einem Chip. Den EU-Pass brauchen Sie also auch, wenn Sie mit Hund zum Einkaufen
nach Holland fahren.Nun befinden Sie sich also im Urlaub und Ihnen läuft ein Wuschel über den Weg, der scheinbar herrenlos ist. Sie verlieben sich gleich und möchten den Hund mit nach Hause nehmen. Aber was ist nun zu tun? Können Sie den Hund überhaupt mitnehmen? Vor allem anderen sollten Sie natürlich prüfen, ob das Tier wirklich keinen Besitzer hat. Ein freilaufender Hund kann sehr wohl einen fürsorglichen und guten Halter haben, denn es ist je nach örtlichen Gegebenheiten nicht ungewöhnlich, dass Hunde selbst Gassi gehen. Beobachten Sie also erst, was der Hund tut, wenn Sie sich nicht um ihn bemühen. Nur dann, wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um einen Straßenhund handelt, können Sie den nächsten Schritt gehen. Der Heimtierpass wird
dabei zum A und O der ganzen Aktion. Der zweite Schritt nach dem „Einfangen“
würde also zum örtlichen Tierarzt führen. Dieser sollte prüfen, ob das Tier
bereits gechipt oder tätowiert ist und wenn ja, ob es registriert ist und
vielleicht doch vermisst wird. Der Arzt muss den Gesundheitszustand beurteilen.
Ist der Hund transportfähig? Hat er womöglich ansteckende Krankheiten? In
welchem Zustand sind Fell, Zähne und Organe? Das hilft auch Ihnen zu beurteilen,
ob sie für eventuelle Arztkosten in Deutschland überhaupt aufkommen können. Falls keine Kennzeichnung vorhanden ist, muss der Hund gechipt werden. Das ist am schnellsten und am günstigsten erledigt. Weitaus unerfreulicher ist
da die Sache mit der Tollwut-Impfung. Denn eine Impfung ist nur dann gültig,
wenn sie mindestens 30 Tage alt ist. Wenn ihr Urlaub aber wesentlich kürzer ist,
platzt hier ihr Traum von der Hunderettung. Denn wenn sie ein Tier ohne Impfung
(z. B. mit dem Auto) über die Grenze bringen, machen Sie sich strafbar und das
arme Wesen landet in der Quarantäne-Station.Wir nehmen also mal an, dass Sie einen sehr langen Urlaub haben. Der Hund ist gechipt, geimpft und hat einen gültigen Pass. Für den Fall, dass Sie mit dem Auto zurückreisen, ist alles ganz einfach. Hund ins Auto und für den Transport sichern und mit ausreichend Wasser und Futter kann die Rückreise beginnen. Im Falle eines
Rückfluges wird es wieder ein wenig komplizierter. Manche Fluggesellschaften
nehmen gar keine Hunde mit. Die meisten aber schon, wenn auch unter gewissen
Bedingungen. Ein Hund unter 5 bis 6 Kilo kann in einer geeigneten Tasche (mit
Luftlöchern und Sichtfenster) als Handgepäck mitgenommen werden, Die Kosten
bewegen sich zwischen 15 und 25 Euro. Dieses muss bei der Fluglinie angemeldet werden.
Auch für die Kabine gilt, es fliegt nur eine bestimmte Anzahl von Tieren in der
Kabine und die müssen weit genug auseinander sitzen....., deshalb nur mit
Anmeldung. Wenn das Tier mehr
wiegt, muss es in einer Transportkiste (im Fachhandel überall erhältlich), in
einem speziellen Teil des Frachtraumes fliegen. Da der normale Frachtraum keinen
Druckausgleich hat, herrscht nur in diesem speziellen Teil normaler Druck. Da
hier der Platz jedoch beschränkt ist, muss der Transport mindestens einen Tag
vor dem Abflug bei der Airline angemeldet werden. Sind alle Plätze belegt,
besteht kein Anspruch auf Mitnahme. Außerdem kostet der Transport je nach
Gesellschaft zwischen 10 und 100 €.Wenn
Ihnen das jedoch alles zu teuer oder zu viel Stress ist, oder sie einfach nicht
lange genug vor Ort bleiben, übergeben sie das Tier am besten einem
Tierschutzverein. Bitte wenden Sie sich nicht an die Polizei oder
Stadtverwaltung, denn dann landet der Hund in der Tötungsstation. Vereine vor
Ort finden Sie auf dieser und anderen Homepages. |
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