Wenn Herrchen in den Urlaub fliegt, müssen Hund
und Katze nicht zu Hause bleiben. Haustiere dürfen mit ins Fluggepäck -
allerdings sollte man die gemeinsame Reise sorgfältig planen, rät der
Tierschutzbeauftragte des Frankfurter Flughafens, Norbert Klöckner. Er empfiehlt
Reisenden, die ihr Tier mitnehmen wollen: «Frühzeitig buchen und die
Fluggesellschaft über den Tiertransport informieren.»
Frankfurt/Main (ddp). Wenn Herrchen
in den Urlaub fliegt, müssen Hund und Katze nicht zu Hause bleiben. Haustiere
dürfen mit ins Fluggepäck - allerdings sollte man die gemeinsame Reise
sorgfältig planen, rät der Tierschutzbeauftragte des Frankfurter Flughafens,
Norbert Klöckner. Er empfiehlt Reisenden, die ihr Tier mitnehmen wollen:
«Frühzeitig buchen und die Fluggesellschaft über den Tiertransport informieren.»
Bei den Fluggesellschaften erfahre man, ob Hund oder Katze mit in die
Passagierkabine dürfen oder ob sie im Frachtraum transportiert werden, wie teuer
der Flug wird und wie die Transportboxen aussehen müssen.
Kleinere Tiere bis etwa sechs Kilogramm Gewicht reisen nach Klöckners Angaben
auf Kurz- und Mittelstrecken oft mit in der Kabine. In Transportbox oder -tasche
kommen sie unter den Sitz. Allerdings lassen die Fluggesellschaften meist nur
eine begrenzte Zahl von Tieren zu.
Größere Tiere fliegen im Frachtraum - «der dann natürlich geheizt und belüftet
wird», sagt Klöckner. Für die Reise benötigen sie eine stabile Transportbox aus
Kunststoff oder Holz. «Sie muss so groß sein, dass sich das Tier hinstellen,
hinlegen und umdrehen kann, ohne anzustoßen», sagt der
Flughafen-Tierschutzbeauftragte. Der Käfig muss auslaufsicher sein und
Luftlöcher an mindestens drei Seiten haben. Die Boxen kann man auch an den
Flughäfen kaufen.
Futter- und Wasserschalen werden am oder im Käfig angebracht. Eine Schmusedecke
oder ein Lieblingsspielzeug beruhigen den vierbeinigen Reisenden. Am besten
gewöhne man sein Tier schon zu Hause an die ungewohnte Behausung, rät Klöckner.
Von Beruhigungsmitteln rät der Tierschutzbeauftragte ab. Sie könnten während des
Flugs zu Kreislaufproblemen führen.
Gut informieren sollte man sich auch über die Einreisebestimmungen im
Urlaubsland. Tierärzte oder Botschaften informieren über erforderliche
Untersuchungen und Dokumente. Und auch an die Wiedereinreise nach Deutschland
sollte man denken. «Wer zum Beispiel mit seinem Hund aus der Türkei wieder nach
Deutschland kommt, muss einen Tollwut-Bluttest vorlegen, der vor der Abreise in
Deutschland gemacht wurde», sagt Klöckner.
Ob die Flugreise dem Hund oder der Katze zumutbar ist, müsse letztlich jeder
Tierbesitzer selbst einschätzen. «Wenn ein Tier sehr personenbezogen ist, wenn
es in Obhut Fremder leiden würde, dann würde ich es mitnehmen», sagt Klöckner.
Wenn das Tier gesund ist, sei eine Flugreise in der Regel kein Problem.
Quelle: freiepresse.de
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