Von
Cornelia Baumsteiger WDR
Eine
Urlauberin besucht auf Fuerteventura ein Tierheim in Puerto Rosario. Es
gehört den beiden Tierschutzvereinen OKAPI und Tierhilfe Fuerteventura.
Die Urlauberin möchte eine Hündin besuchen, die sie als Flugpatin nach
Deutschland begleiten will. Den kleinen Mischling Fiesta hatte eine
Freundin der Urlauberin vor Wochen in ihrer Hotelanlage auf der Insel
gefunden und beschlossen, ihn zu behalten.
Da das Tier nicht geimpft war, konnte es nicht gleich mit nach Deutschland
reisen. So wandte sich die Tierfreundin an OKAPI, gab die Hündin im
Tierheim ab und versprach, sie später nachholen zu lassen. Inzwischen ist
Fiesta geimpft und etwas aufgepäppelt worden, bereit für den Flug nach
Deutschland zu ihrer neuen Besitzerin.
Alleine
fliegen darf sie nur als „Fracht“, aber das ist sehr kostspielig. Deshalb
warten die Tierschützer auf Fuerteventura auf einen Flugpaten: für Fiesta
und für viele andere Hunde oder Katzen mit ähnlichem Schicksal.
Denn in den Tierheimen und Tierpensionen der Tierschützer, die in
südeuropäischen Urlaubsländern um das Leben der vielen ausgesetzten und
verlassenen Tiere kämpfen, sitzen trotz aller Bemühungen, auch vor Ort
sinnvoll zu helfen, immer noch viele Hunde und Katzen, die auf eine neue
Chance warten.
Der Reiseverkehr gibt ihnen dazu die Gelegenheit. Denn immer mehr
Touristen werden auf das Elend aufmerksam und reagieren. Manche sammeln
selber ein Tier ein, das sie gerne behalten möchten, andere besuchen ein
Tierheim am Urlaubsort und finden dort den passenden Vierbeiner. Gleich
mitnehmen können sie aber nur solche mit gültiger Impfung. Alle anderen
müssen auf einen Flugpaten warten, der sie dem neuen Besitzer später
nachbringt.
Der Urlauberin, die Fiesta anstelle ihrer Freundin mitnehmen will,
entsteht dadurch wenig Mühe – so wie auch allen anderen Flugpaten. Seriös
arbeitende Tierschutzvereine bemühen sich um Flugpaten und sorgen dafür,
dass die Reise gut vorbereitet wird. Das heißt, jedes Tier wird mit
gültigem und auf genau dieses Tier ausgestellten Impfausweis zum Flughafen
gefahren, sicher untergebracht in einer bei allen Fluglinien
erforderlichen Transportbox.
Vor
dem Abflug kommen Flugpaten und Tierschützer an einem verabredeten
Treffpunkt zusammen. Tier und Impfausweis werden übergeben, und die
Tierschützer begleiten ihren Schützling und den Flugpaten weiter zum
Abflug- und danach zum Sondergepäckschalter, von wo aus das Tier in die
Maschine gebracht wird.
Jeder Tiertransport ist bei der entsprechenden Fluglinie angemeldet und
von dort bestätigt worden. So sind am Schalter Probleme nicht zu erwarten.
Dem Flugpaten entstehen dabei keine Kosten. Immer mehr Linien verlangen
zwar inzwischen Transportgebühren, diese zahlt aber der Tierschutzverein.
In jedem Fall sollten Tierfreunde, die sich als Pate zur Verfügung
stellen, darauf achten, dass sie nur mit solchen Tierschützern Kontakt
haben, die wirklich für einen renommierten Tierschutzverein tätig sind. Am
sichersten ist es, sich vor der Reise nach einem vertrauenswürdigen Verein
in der Nähe des Urlaubsorts zu erkundigen. Manchmal sind Reiseleiter gut
informiert.
Viele Vereine machen aber auch vor Ort auf sich aufmerksam. Sie bieten
dazu Informationsmaterial an, das Auskunft über ihre Aktivitäten gibt und
über Partnervereine in Deutschland, die sich dort weiter um die Tiere
kümmern. Jeder Interessent, der ihr Tierheim besichtigen möchte, ist
willkommen.
Touristen sollten aber besonders vorsichtig sein, wenn sie erst in der
Abflughalle als Flugpaten angeworben werden. Das muss kein Hinweis auf ein
unseriöses Vorhaben sein. Es erweckt aber mehr Vertrauen, wenn der
mögliche Flugpate genug Zeit hat, sich zu informieren und davon zu
überzeugen, dass er wirklich nur im Auftrag und Sinn des Tierschutzes
handelt.
Vor dem Abflug sollte der Flugpate sich unbedingt den Impfausweis zeigen
und erklären lassen. Stimmt die Beschreibung nicht mit dem Tier, das
transportiert werden soll, überein, weisen die Daten im Ausweis nicht eine
mindestens vier Wochen und höchstens zwölf Monate alte Tollwutimpfung
nach, sollte der Fugpate den Transport ablehnen.
Welpen, die jünger als zwölf Wochen sind, dürfen nur mit der Mutter
reisen. Wird das nicht eingehalten, sollte der Flugpate auch in diesem
Fall seine Mitarbeit verweigern.
Denn es gibt schwarze Schafe, die sich an Touristen wenden, und es ist
nicht Sinn der Sache, dass gutmeinende Tierfreunde ungewollt am Tierhandel
mitwirken. Bei seriösen Vereinen ist das nicht der Fall. Denn sie schicken
in der Regel Tiere, die sich noch in ihrer Obhut befinden, für die sich
aber bereits ein neuer Besitzer während des Urlaubs oder via Internet in
Deutschland gefunden hat. Denn das Internet führt Europa auch im
Tierschutz zusammen.
So können heute Interessenten, die sich ein Tier aussuchen möchten, auf
den Seiten der meisten europäischen Vereine eines auswählen. Da die
südländischen Mischlinge besonders beliebt sind und viele Tierfreunde
helfen möchten, ihr Leben zu retten, sitzen in den Tierheimen und
Pflegestellen zahlreicher südeuropäischer Tierschutzvereine Hunde und
Katzen, auf die eine Familie in Deutschland wartet. Manche holen ihre
Tiere selber ab, die meisten sind auf Flugpaten angewiesen, die in
Vertretung der neuen Besitzer die Tiere mitnehmen.
Die
Angst, als Flugpate am Zielflughafen auf dem mitgebrachten Tier sitzen zu
bleiben, ist deshalb unbegründet. Soweit möglich, warten die neuen
Besitzer dort nämlich bereits auf ihren neuen Hausgenossen. Oder ein
Partnerverein, das Partnertierheim, übernimmt erst einmal den
Neuankömmling, um ihn vor der Übergabe an den Besitzer noch einmal
durchzuchecken.
Bei der Ankunft am Zielflughafen muss der Flugpate sein Tier in der
Flugbox am Sondergepäckschalter abholen, der in der Nähe des Gepäckbandes
leicht zu finden ist. Auch wenn im innereuropäischen Flugverkehr oft keine
Zollkontrollen mehr stattfinden, ist es ratsam, für alle Fälle den
Impfausweis bereitzuhalten.
Hinter dem Zollbereich wartet immer ein Vertreter des zuständigen
Tierschutzvereins, auch wenn der neue Besitzer selbst an den Flughafen
gekommen ist und sein Tier gleich übernimmt. Der Tierschützer überwacht
die ordnungsgemäße Übergabe des Tieres und seiner Papiere. Dann ist der
Einsatz des Flugpaten beendet.
Viele Tierfreunde, die sich als Flugpaten zur Verfügung stellen, haben
übrigens selber auf diesem Weg ihren Hund oder ihre Katze bekommen, oder
es sind Menschen, die selber zwar kein Tier halten können, aber angesichts
der bitteren Lage der „Herrenlosen im Süden“ wenigsten einem von ihnen
helfen möchten, das neue Zuhause zu erreichen.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, Tiere mit Linienmaschinen als Fracht zu
schicken, das ist aber überaus teuer, so dass Tierschutzvereine sich dies
nicht leisten können und wollen. Innerhalb der EU ist der Transport mit
Hilfe von Flugpaten deshalb eine gern genutzte Möglichkeit. Sie können in
Vertretung eines bereits ermittelten neuen Besitzers handeln oder Tiere
eines Tierheims im Süden zu einen angeschlossenen Tierheim in Deutschland
mitnehmen. Dabei dürfen es immer nur maximal drei Tiere pro Person sein.
Jede Fluggesellschaft hat für den Transport allerdings eigene
Bestimmungen. Das betrifft die Kosten für den Transport und die Anzahl der
genehmigten Tiere. Für den Flugpaten ist das unerheblich. Denn die
Tierschützer klären rechtzeitig mit den Linien Anzahl und Preis. Kein
verantwortungsvoller Verein wird riskieren, dass vor dem Abflug Tiere am
Flughafen stehen bleiben müssen.
Die Tendenz der Fluglinien, immer weniger Tiere pro Flug zu immer höheren
Kosten zu befördern, hat auch mit dem oft wiederholten Vorwurf des
Hundehandels zu tun. Doch seriös arbeitende Vereine, die dem Tierschutz
verpflichtet sind, verdienen nicht an der Vermittlung der Tiere. Denn die
laufenden „Unkosten“ (Impfungen, Kastration, Gesundheitscheck, OPs) sind
in der Regel höher als die Vermittlungsgebühr. Gewerbemäßiger Tierhandel
ist da nicht zu befürchten.
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